EU-Erweiterung: BetriebsrätInnen der Nahrungs- und Genussmittelerzeugung fordern soziale Anpassungsmaßnahmen

Länderübergreifende gewerkschaftliche Kooperation soll intensiviert werden

Wien (GPA/ÖGB) - Etwa 100 BetriebsrätInnen der österreichischen Nahrungs- und Genussmittelerzeugung forderten gestern auf einer Konferenz in Wien angesichts der Auswirkungen der EU-Erweiterung auf die Branche soziale Anpassungsmaßnahmen. Durch eine Intensivierung der Länder übergreifenden Kooperation wollen sie den Prozess aktiv mitgestalten.++++

"Gerade die jüngste Diskussion um eine sozialere Ausgestaltung der Europäischen Union verleihen den Forderungen der BetriebsrätInnen besondere Aktualität. Arbeitsplatz- und Einkommenssicherheit und wirtschaftliche Mitbestimmung dürfen in Europa keine leeren Schlagworte sein. Nur ein soziales Europa mit der Gleichgewichtigkeit von Arbeit und Kapital hat eine nachhaltige Überlebenschance", betonten der Vorsitzende der Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuss, Rainer Wimmer, und der stellvertretende Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Karl Proyer.

Durch eine intensivere Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften aus den Beitrittsländern soll unter anderem die Angleichung der arbeitsrechtlichen und kollektivvertraglichen Bedingungen erreicht und ein Dumping bei Einkommen und Arbeitsrecht unterbunden werden.

Eine zentrale Forderung betrifft die EU-Förderungen für den ländlichen Raum. Unter diesem Titel werden jährlich ca. 1 Mrd. EUR fast ausschließlich an die Landwirtschaft ausbezahlt. Aufgrund der Definition des ländlichen Raumes in seiner Gesamtheit und den Vorgaben der EU geht es dabei auch um Arbeitsplätze in der verarbeitenden Industrie und im Gewerbe. Neben den landwirtschaftlichen Flächen müssten auch Arbeitsplätze in Österreich im nach gelagerten industriellen und gewerblichen Bereich gefördert werden.

Unternehmensförderungen sollen nur noch an jene Betriebe ausbezahlt werden, die sich zu einer nachhaltigen Standortsicherung bekennen.

Gewerkschaften und BetriebsrätInnen wollen künftig den Einsatz von Instrumenten der wirtschaftlichen Mitbestimmung in den Betrieben noch stärkeres Augenmerk schenken, um allfällige Unternehmenskrisen früher zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu setzen.

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